Was bedeutet Inklusion im Rudersport?
Inklusion im Rudersport bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen die Möglichkeit haben, am Rudersport teilzunehmen. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und Zugänge zu schaffen, sodass junge Menschen selbstverständlich Teil von Trainingsgruppen, Veranstaltungen und Wettkämpfen sein können.
Inklusion bedeutet dabei nicht, dass alle das Gleiche leisten müssen. Vielmehr geht es darum, individuelle Stärken zu erkennen und zu fördern, sodass jede*r einen passenden Platz im Boot und im Team finden kann. Unterschiede werden nicht als Hindernis verstanden, sondern als Bereicherung für die Gemeinschaft.
Für die Nordrhein-Westfälische Ruderjugend heißt Inklusion, Strukturen, Trainingsangebote und Veranstaltungen sozu gestalten, dass sie möglichst vielen jungen Menschen offenstehen. Inklusion ist dabei kein einmal erreichter Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess, der Offenheit, Austausch und Weiterentwicklung erfordert.
Inklusive Events und Wettkämpfe
Inklusive Events und Wettkämpfe im Rudersport ermöglichen es, Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gemeinsam an sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Ziel ist es, Teilhabe selbstverständlich zu gestalten und inklusive Angebote dauerhaft im Wettkampfbetrieb zu verankern.
Die Nordrhein-Westfälische Ruderjugend nimmt hierbei bundesweit eine besondere Rolle ein. Als derzeit einziger Landesruderverband schreiben wir bei allen Wettkämpfen im Jungen und Mädchen Bereich konsequent Inklusions- und Para-Rennen aus. Damit ist Inklusion kein Sonderformat, sondern fester Bestandteil des regulären Wettkampfprogramms.
Viele Veranstalter der Jungen und Mädchen Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen konnten diese Rennen bereits erfolgreich durchführen und haben damit wertvolle Erfahrungen im inklusiven Wettkampfbetrieb gesammelt. Dies trägt dazu bei, Hemmschwellen abzubauen und inklusive Angebote langfristig im Rudersport zu etablieren.
Um für diese Entwicklung einen klaren und verlässlichen Rahmen zu schaffen, hat die Nordrhein-Westfälische Ruderjugend eine eigene Wettkampfordnung für Para- und Inklusionsrennen verabschiedet. Diese regelt auf NRW-Ebene zahlreiche Aspekte des inklusiven Wettkampfs und geht in Teilen bewusst über die Jungen und Mädchen Bestimmungen der Deutschen Ruderjugend hinaus.
Ziel dieser Regelungen ist es, Veranstalter*innen, Vereinen, Betreuer*innen und Sportler*innen Planungssicherheit, Transparenz und faire Bedingungen zu bieten und gleichzeitig die Weiterentwicklung inklusiver Wettkämpfe im Nachwuchsrudern aktiv zu fördern.
Qualifikation von Inklusionsbooten zum Bundeswettbewerb
Grundsätzlich ermöglicht die Nordrhein-Westfälische Ruderjugend allen Para- und Inklusionsbooten die Teilnahme am Bundeswettbewerb, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel ist es, jungen Sportler*innen unabhängig von individuellen Voraussetzungen die Teilnahme an diesem bundesweiten Höhepunkt zu eröffnen.
Die konkreten Regelungen zur Nominierung sind in der Nominierungsrichtlinie zum Bundeswettbewerb festgelegt. Diese schafft Transparenz und Klarheit für Vereine, Betreuer*innen und Sportler*innen und bildet die verbindliche Grundlage für die Auswahl der teilnehmenden Boote.
In den vergangenen zwei Jahren in Folge konnten bereits Inklusionsboote aus Nordrhein-Westfalen zum Bundeswettbewerb entsendet werden. Damit nimmt die Nordrhein-Westfälische Ruderjugend auf Bundesebene eine klare Vorreiterrolle im inklusiven Nachwuchsrudern ein.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Para- und Inklusionssportler*innen selbstverständlich Teil des Teams sind und sich sowohl sportlich als auch menschlich nahtlos in die Mannschaft einfügen. Sie leisten einen gleichwertigen Beitrag zum gemeinsamen Auftreten und zum Teamgedanken auf Bundesebene.
Die Nordrhein-Westfälische Ruderjugend versteht die Teilnahme von Inklusionsbooten am Bundeswettbewerb daher nicht als Ausnahme, sondern als konsequenten Bestandteil einer inklusiven Nachwuchsarbeit, die kontinuierlich weiterentwickelt wird.